Rechtsprechung
   VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20093
VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10.NW (https://dejure.org/2010,20093)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28.06.2010 - 4 L 623/10.NW (https://dejure.org/2010,20093)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW (https://dejure.org/2010,20093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 SchfG, § 10 Abs 4 SchfHwG, § 9 Abs 2 SchfHwG, § 9 Abs 3 SchfHwG, § 9 Abs 4 SchfHwG
    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreit um Bezirksschornsteinfegermeisterstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister mit gleichzeitiger Zuteilung eines Kehrbezirks als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung gegenüber den Mitbewerbern; Scheitern einer Möglichkeit zur Verpflichtung einer vorläufigen Unterlassung durch einen Konkurrenten aufgrund ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1988 - 12 B 7/88
    Auszug aus VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
    Der Antragsteller wendet sich gegen die bevorstehende Bestellung des Beigeladenen zum Bezirksschornsteinfegermeister im Kehrbezirk A. Die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister mit gleichzeitiger Zuweisung eines Kehrbezirks ist gegenüber den übrigen Bewerbern - und damit auch gegenüber dem Antragsteller - als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung anzusehen (OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1988, 227, 230).

    Das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens kennt im Gegensatz zum Beamtenrecht und dem dort geltenden Grundsatz der ?Ämterstabilität" (s. dazu BVerwG, NVwZ 1989, 158 und NJW 2004, 870) keine verbindliche, von einem Dritten nicht anfechtbare Statusverleihung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1988, 227, 230).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
    Das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens kennt im Gegensatz zum Beamtenrecht und dem dort geltenden Grundsatz der ?Ämterstabilität" (s. dazu BVerwG, NVwZ 1989, 158 und NJW 2004, 870) keine verbindliche, von einem Dritten nicht anfechtbare Statusverleihung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1988, 227, 230).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
    Das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens kennt im Gegensatz zum Beamtenrecht und dem dort geltenden Grundsatz der ?Ämterstabilität" (s. dazu BVerwG, NVwZ 1989, 158 und NJW 2004, 870) keine verbindliche, von einem Dritten nicht anfechtbare Statusverleihung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1988, 227, 230).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
    Vorliegend liegt die Konstellation einer sog. "Konkurrentenverdrängungsklage" vor (vgl. OVG Niedersachsen, NdsVBl 2010, 81; Rennert, DVBl. 2009, 133), da der Kehrbezirk A nur einmal vergeben werden kann.
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
    Ein derartiges qualifiziertes Rechtsschutzinteresse wäre nur gegeben, wenn es dem Betroffenen aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar wäre, die drohende Rechtsverletzung abzuwarten und sich auf den von der VwGO (siehe insbesondere §§ 42, 68, 80, 80 a und § 123 VwGO) als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verweisen zu lassen (BVerwGE 54, 211 und NVwZ 1984, 168).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
    Ein derartiges qualifiziertes Rechtsschutzinteresse wäre nur gegeben, wenn es dem Betroffenen aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar wäre, die drohende Rechtsverletzung abzuwarten und sich auf den von der VwGO (siehe insbesondere §§ 42, 68, 80, 80 a und § 123 VwGO) als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verweisen zu lassen (BVerwGE 54, 211 und NVwZ 1984, 168).
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 7 G 3111/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Untersagung eines Pokerturniers wegen Werbens für ein

    Auszug aus VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10
    Durch die einstweilige Anordnung ist grundsätzlich auch vorbeugender Rechtsschutz in Bezug auf jede Art verwaltungsbehördlichen Handelns, somit auch in Hinblick auf bevorstehende Verwaltungsakte möglich (vgl. VG Frankfurt, NJW 2008, 1096).
  • VG Augsburg, 06.10.2010 - Au 4 K 10.607

    Auswahlverfahren für Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Insgesamt zeigt sich so, dass das Berufsrecht der Schornsteinfeger weitaus weniger als das Beamtenrecht vom Grundsatz der "Stabilität der Stellenbesetzung" geprägt ist (vgl. OVG RhPf, Beschl. vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227, 229 f.; zum neuen Recht VG Neustadt, Beschl. vom 28.6.2010, Az. 4 L 623/10.NW ; VG Regensburg, Beschl. vom 28.6.2010, Az. RO 5 S 10.1071 ).

    Zwar erscheint es durchaus denkbar, bei der Auswahlentscheidung zur Klärung einzelner technischer Fragen, wie z.B. der Einordnung bestimmter fachlicher Zeugnisse oder Bescheinigungen, Sachverständige anzuhören, die über die entsprechende Neutralität, Objektivität, Unabhängigkeit und Sachkunde verfügen (Schira/Scharz, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - Schornsteinfegergesetz, 2009, § 9 SchfHwG Rd-Nr. 27; VG Neustadt, Beschl. vom 28.6.2010, Az. 4 L 623/10.NW ).

    Dies ergibt sich daraus, dass die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerbern für die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister neben der Feststellung objektiver Tatsachen bei der Eignungsbeurteilung auch einen prognostischen Akt wertender Erkenntnis voraussetzt, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist und Maßstab bildende Elemente enthält, die die zuständige Behörde selbst festzulegen hat (BayVGH Beschl. vom 2.8.2010, Az. 22 CS 10.1572 ; im Ergebnis ebenso: VG Neustadt, Beschl. vom 28.6.2010, Az. 4 L 623/10.NW ).

    Die Nähe des Wohnortes zum Kehrbezirk ist damit kein maßgebliches Kriterium mehr (vgl. VG Neustadt, Beschl. vom 28.6.2010, Az. 4 L 623/10.NW ).

  • VG Neustadt, 08.01.2015 - 4 K 561/14

    Keine Altersdiskriminierung eines in den Ruhestand getretenen

    Zwar ist eine solche Kombination aus Anfechtungs- und Verpflichtungsklage eines Mitbewerbers um die Stelle eines Bezirksschornsteinfegermeisters bzw. eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als sogenannte Konkurrentenverdrängungsklage grundsätzlich statthaft; insbesondere steht ihr d er Grundsatz der Ämterstabilität nicht entgegen (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 22 B 11.1139 -, GewArch 2012, 83; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 12 B 7/88.OVG - GewArch 1988, 227, 230; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW - GewArch 2010, 410 ) .
  • VG Regensburg, 24.05.2012 - RO 5 K 11.604

    1. Zur Zulässigkeit von Konkurrentenklagen im Kaminkehrerrecht trotz Bestellung

    Ein Mitbewerber, der den einem anderen Kaminkehrer zugewiesenen Kehrbezirk für sich beansprucht, muss dementsprechend sein Ziel in der Hauptsache durch die Kombination einer Anfechtungsklage gegen die Bestellung des Konkurrenten und einer Verpflichtungsklage mit dem Ziel, selbst zum Bezirkskaminkehrermeister ernannt zu werden, zu erreichen suchen (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, ebenso VG Neustadt/Weinstraße, 28.6.2010, 4 L 623/10.NW, Gewerbearchiv 2010, 410, VG des Saarlandes, 27.9.2010, 1 L 629/10 - juris -, vgl. ebenso Beschluss der Kammer vom 28.6.2010 - RO 5 S 10.1071).
  • VG Neustadt, 13.09.2013 - 4 K 81/13

    Konkurrentenklage gegen Auswahl eines Bezirksschornsteinfegermeisters

    Dies zeigt schon die Regelung des § 10 Abs. 4 SchfHwG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Bestellung keine aufschiebende Wirkung haben (Bayerischer VGH, Urteil vom 22. April 2013, a.a.O.; vgl. aber auch schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 12 B 7/88.OVG -, GewArch 1988, 227 und VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW -, GewArch 2010, 410).
  • VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.237

    Begründungspflicht von Auswahlentscheidungen im Kaminkehrerrecht

    Ein Mitbewerber, der den einem anderen Kaminkehrer zugewiesenen Kehrbezirk für sich beansprucht, muss dementsprechend sein Ziel in der Hauptsache durch die Kombination einer Anfechtungsklage gegen die Bestellung des Konkurrenten und einer Verpflichtungsklage mit dem Ziel, selbst zum Bezirkskaminkehrermeister ernannt zu werden, zu erreichen suchen (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, ebenso VG Neustadt/Weinstraße, 28.6.2010, 4 L 623/10.NW, Gewerbearchiv 2010, 410, VG des Saarlandes, 27.9.2010, 1 L 629/10 - juris -, vgl. ebenso Beschluss der Kammer vom 28.6.2010 - RO 5 S 10.1071).
  • VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199

    Begründungspflicht von Auswahlentscheidungen im Kaminkehrerrecht

    Ein Mitbewerber, der den einem anderen Kaminkehrer zugewiesenen Kehrbezirk für sich beansprucht, muss dementsprechend sein Ziel in der Hauptsache durch die Kombination einer Anfechtungsklage gegen die Bestellung des Konkurrenten und einer Verpflichtungsklage mit dem Ziel, selbst zum Bezirkskaminkehrermeister ernannt zu werden, zu erreichen suchen (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, ebenso VG Neustadt/Weinstraße, 28.6.2010, 4 L 623/10.NW, Gewerbearchiv 2010, 410, VG des Saarlandes, 27.9.2010, 1 L 629/10 - juris -, vgl. ebenso Beschluss der Kammer vom 28.6.2010 - RO 5 S 10.1071).
  • VG Saarlouis, 27.09.2010 - 1 L 629/10

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz gegen Bestellung eines

    Die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister mit gleichzeitiger Zuweisung eines Kehrbezirks ist gegenüber den übrigen Bewerbern - und damit auch gegenüber dem Antragsteller - als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung anzusehen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28.06.2010 - 4 L 623/10.NW -).
  • VG Düsseldorf, 09.09.2010 - 3 L 529/10

    Auswahl Auswahlentscheidung Auswahlgrundsätze Befähigung Berufserfahrung

    vgl. Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW -, juris.
  • VG Regensburg, 17.03.2011 - RO 5 K 10.1750

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Ein Mitbewerber, der den einem anderen Kaminkehrer zugewiesenen Kehrbezirk für sich beansprucht, muss dementsprechend sein Ziel in der Hauptsache durch die Kombination einer Anfechtungsklage gegen die Bestellung des Konkurrenten und einer Verpflichtungsklage mit dem Ziel, selbst zum Bezirkskaminkehrermeister ernannt zu werden, zu erreichen suchen (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, ebenso VG Neustadt/Weinstraße, 28.6.2010, 4 L 623/10.NW, Gewerbearchiv 2010, 410, VG des Saarlandes, 27.9.2010, 1 L 629/10 - juris -, vgl. ebenso Beschluss der Kammer vom 28.6.2010 - RO 5 S 10.1071).
  • VG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 L 2281/10

    Auswahl Auswahlentscheidung Auswahlgrundsätze Befähigung Berufserfahrung

    vgl. zu einer (gewichteten) Berücksichtigung der Noten von Gesellen- und Meisterprüfung nur die Ausschreibungs- und Auswahlvorschriften der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 11. Dezember 2009 (ABl. S. 2843), Nr. 6 Abs. 5 und den rheinland-pfälzischen Entwurf einer Schornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung, zit. vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 L 623/10.NW -, juris, § 6 Abs. 5 Nrn. 5 und 6 sowie zu einer Berücksichtigung "eventueller Ergebnisse von Arbeitsüberprüfungen, Zeugnissen und Beurteilungen" die Brandenburgische Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungsverordnung vom 30. September 2009 (GVBl. II 2009, S. 758), § 6 Abs. 6.
  • VG Münster, 10.01.2011 - 9 L 584/10

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes gem. §§ 80

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht